Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-11-01

Entwurf – juristische Prüfung ausstehend

Entwurf – juristische Prüfung ausstehend

Mit [PRÜFEN: …] markierte Stellen brauchen eine Geschäftsentscheidung oder eine rechtliche Prüfung. Der Entwurf beschreibt den Leistungsstand der Plattform, wie er im Oktober 2026 gebaut oder entschieden ist. Funktionen, die erst geplant sind, sind als solche gekennzeichnet. [PRÜFEN: Persönlicher Arbeitsbereich, Einladungscode, Startguthaben, Kontolöschung mit Karenz und Bot-Schutz bei der Registrierung sind entschieden (AIS-1968, F1–F18), aber noch nicht umgesetzt. Text vor dem Produktivstart mit dem Umsetzungsstand abgleichen.]


§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Zielgruppe

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform appvanced AI Studio (im Folgenden „Plattform“ oder „Studio“). Anbieter ist: appvanced Jan Kronenberg, Am Fuchsberg 2b, 41468 Neuss, Deutschland
    Telefon: +49 170 955 3 669, E-Mail: kontakt@appvanced.de
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE357381760
    (im Folgenden „appvanced“, „wir“).
    [PRÜFEN: appvanced ist laut Impressum von appvanced.de ein Einzelunternehmen; Registerangaben sind dort nicht genannt. Falls ein Handelsregistereintrag besteht oder vor dem Start eine Gesellschaft gegründet wird: Firma, Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigte ergänzen.]
  2. Die AGB gelten für alle Personen, die ein Konto auf der Plattform anlegen oder nutzen („Nutzer“), sowie für die Personen und Unternehmen, für die ein Arbeitsbereich angelegt wird („Kunde“, § 4 Abs. 2).
  3. Das Studio richtet sich an Unternehmen, die in Team-Arbeitsbereichen zusammenarbeiten, und an Privatpersonen, die einen persönlichen Arbeitsbereich nutzen. Ob ein Nutzer Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist, richtet sich nach dem Zweck, zu dem er den Vertrag schließt, nicht nach der Art des Arbeitsbereichs. Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet. Für Verbraucher gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen in § 13 und das Widerrufsrecht in § 17. [PRÜFEN: Beim Anlegen eines Team-Arbeitsbereichs für ein Unternehmen eine Bestätigung der Unternehmereigenschaft abfragen?]
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Eine gesonderte Vereinbarung (z. B. ein Unternehmensvertrag) geht diesen AGB vor.
  5. Für Partnerorganisationen, die auf der Plattform Expertenhilfe anbieten, gelten zusätzlich die gesonderten Partner-Plattformbedingungen. [PRÜFEN: Die Partner-Plattformbedingungen sind beschlossen (PO-Entscheidung F7 zu AIS-1932), aber noch nicht entworfen.]

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Das Studio ist eine Plattform für die KI-gestützte Entwicklung von Apps (insbesondere mobile Apps mit Kotlin Multiplatform sowie zugehörige Web- und Backend-Komponenten). Die Plattform umfasst nach aktuellem Stand insbesondere:
    a) Maira, eine KI-Assistentin im Chat, die Fragen beantwortet, Anforderungen aufnimmt, Arbeitspakete („Items“) vorschlägt und Läufe anstoßen kann;
    b) KI-Agenten, die in Läufen (insbesondere Konzept-, Planungs- und Umsetzungsläufen) Konzepte, Pläne, Quellcode, Tests und Dokumentation erzeugen, prüfen und in ein Code-Repository einbringen;
    c) eine Projekt- und Aufgabenverwaltung (Items, Vorschläge, Entscheidungen, Laufberichte);
    d) eine Vorschau der App im Browser über einen eingebundenen Drittanbieter-Dienst für Geräte-Emulation;
    e) Backends auf Basis von Appwrite, die von der Plattform bereitgestellt werden; [PRÜFEN: Umfang und Verfügbarkeit des Appwrite-Angebots für Kunden; derzeit von appvanced selbst in einer EU-Region betrieben.]
    f) Code-Repositories auf GitHub: ein von appvanced geführtes Studio-Repository je Projekt und – nach Wahl des Kunden – ein mit dem Studio verbundenes eigenes Kunden-Repository (§ 10 Abs. 4);
    g) künftig die Anbindung von Projekt-MCP-Servern, also externen Werkzeugen, die der Kunde selbst konfiguriert und die die Agenten aufrufen dürfen; [PRÜFEN: Funktion ist geplant (AIS-1842), aber noch nicht verfügbar – bis zur Einführung streichen oder als „geplant“ belassen.]
    h) Komponenten und Vorlagen, aus denen Projekte zusammengesetzt werden;
    i) in Team-Arbeitsbereichen die Vermittlung von Expertenhilfe durch Partnerorganisationen (§ 9).
  2. Die Plattform nutzt für ihre KI-Funktionen Sprachmodelle von Drittanbietern („Modellanbieter“), die über ein von appvanced betriebenes Gateway angesprochen werden. Die Modellanbieter sitzen teilweise außerhalb der EU, insbesondere in den USA, in der Volksrepublik China und in Singapur. Welche Modelle standardmäßig verwendet werden, legt appvanced fest; der Kunde kann je Projekt im Rahmen der angebotenen Einstellungen Modelle auswählen. Der Kunde kann außerdem je Projekt den Schalter „Routing nur in der EU“ (EU-only) aktivieren; dann werden für dieses Projekt nur Modelle verwendet, die nach Angabe des Anbieters in der EU verarbeitet werden. EU-only ist nicht voreingestellt. Alle eingesetzten Modellanbieter sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter genannt; Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
  3. appvanced entwickelt die Plattform laufend weiter. Gegenüber Unternehmern dürfen wir Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn die Kernleistung (KI-gestützte App-Entwicklung im Studio) erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigen wir mit angemessener Frist an. Gegenüber Verbrauchern gilt § 13 Abs. 3.
  4. Die Plattform befindet sich in einer frühen Phase (Zugang per Einladungscode, § 3 Abs. 2). Einzelne Funktionen können als „Vorschau“ oder „Beta“ gekennzeichnet sein; für sie gelten eingeschränkte Zusagen, soweit dies gegenüber Verbrauchern zulässig ist. [PRÜFEN: Bezeichnung der Startphase und ob für sie eine Sonderregelung (z. B. kostenlose Testphase, keine Verfügbarkeitszusage) gelten soll.]

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Konto

  1. Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Die Registrierung erfolgt über die E-Mail-Adresse des Nutzers mit einem Anmeldelink (Magic Link); weitere Anmeldeverfahren können angeboten werden.
  2. Solange appvanced dies vorsieht, ist für die Registrierung ein Einladungscode erforderlich. Ein Einladungscode ist einmal verwendbar und verfällt mit der Einlösung oder mit Ablauf seiner Gültigkeit. Ein Anspruch auf einen Einladungscode besteht nicht. Zum Schutz vor automatisierten Registrierungen setzen wir bei der Registrierung einen Bot-Schutz ein (Datenschutzerklärung Abschnitt 3.2).
  3. Bei der Registrierung muss der Nutzer diesen AGB zustimmen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen. Wir speichern, welche Fassung zu welchem Zeitpunkt angenommen wurde. Die Plattform zeigt vor Abschluss der Registrierung die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Der Vertragstext (diese AGB in der angenommenen Fassung) ist in der Plattform abrufbar; wir senden ihn dem Nutzer auf Anfrage zu. [PRÜFEN: Formulierung der Checkbox – Zustimmung zu den AGB, Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung (keine Einwilligung). Pflichtangaben im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB, Art. 246c EGBGB) und Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB) technisch umsetzen.]
  4. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Mit der Registrierung erhält jeder Nutzer automatisch einen persönlichen Arbeitsbereich (§ 4 Abs. 1 a) mit dem Startguthaben nach § 5 Abs. 4.
  5. Nutzer müssen bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben machen und diese aktuell halten. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. [PRÜFEN: Mindestalter 18 bestätigen; Alternative 16 Jahre (Art. 8 DSGVO, § 106 ff. BGB beachten). Eine technische Altersprüfung ist nicht vorgesehen, nur eine Bestätigung bei der Registrierung.]
  6. Zugangsdaten und Anmeldelinks sind geheim zu halten. Der Nutzer kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (zeitbasierte Einmalpasswörter, TOTP) einrichten. In persönlichen Arbeitsbereichen ist sie freiwillig; in Team-Arbeitsbereichen oder für bestimmte Funktionen (z. B. Verwaltungsfunktionen, Partnerbewerbung) kann sie verpflichtend sein. Bei Verdacht auf Missbrauch des Kontos ist appvanced unverzüglich zu informieren.
  7. Ein Konto ist persönlich und nicht übertragbar.

§ 4 Arbeitsbereiche, Rollen und Einladungen

  1. Inhalte und Projekte gehören immer zu einem Arbeitsbereich (technisch: Organisation). Es gibt zwei Arten:
    a) Persönlich: Jeder Nutzer hat genau einen persönlichen Arbeitsbereich. Er trägt den Anzeigenamen des Nutzers und wird nur von ihm genutzt. Weitere Mitglieder, Expertenhilfe und eine Bewerbung als Partnerorganisation sind dort nicht möglich.
    b) Team: Jeder Nutzer kann weitere Arbeitsbereiche für die Zusammenarbeit anlegen und wird darin Inhaber (OWNER). Team-Arbeitsbereiche können weitere Mitglieder haben. Die Zahl der Team-Arbeitsbereiche ist nicht begrenzt.
    Die Art eines Arbeitsbereichs kann nachträglich nicht geändert werden. Das Verschieben von Projekten zwischen Arbeitsbereichen ist derzeit nicht möglich.
  2. Kunde im Sinne dieser AGB ist für einen persönlichen Arbeitsbereich der Nutzer selbst, für einen Team-Arbeitsbereich die Person oder das Unternehmen, für das der Team-Arbeitsbereich angelegt wurde. Wer einen Team-Arbeitsbereich für ein Unternehmen anlegt, versichert, hierzu berechtigt zu sein. [PRÜFEN: Erfassung der Angaben zum Rechtsträger (Firma, Anschrift, USt-IdNr.) für Team-Arbeitsbereiche, spätestens mit Einführung kostenpflichtiger Leistungen.]
  3. In einem Team-Arbeitsbereich gibt es die Rollen Inhaber (OWNER), Administrator (ADMIN) und Mitglied (MEMBER); in Projekten gibt es zusätzlich Projektrollen (z. B. Lesen, Mitwirken, Pflegen) sowie die Rolle Experte für Personen einer Partnerorganisation (§ 9). Die Rechte der Rollen sind in der Plattform beschrieben. Administratoren können Mitglieder und Administratoren einladen; nur Inhaber können weitere Inhaber einladen. Ein Arbeitsbereich kann mehrere Inhaber haben.
  4. Eingeladene Personen ohne Konto erhalten mit Annahme der Einladung ein Konto und ihren persönlichen Arbeitsbereich; für sie gelten diese AGB ab Annahme.
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, wen er in seinen Arbeitsbereich einlädt und welche Rechte er vergibt. Handlungen von Mitgliedern im Arbeitsbereich werden dem Kunden zugerechnet, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Wird einem Mitglied der Zugang entzogen, endet sein Zugriff auf den Arbeitsbereich sofort. Inhalte, die das Mitglied im Arbeitsbereich erstellt hat, verbleiben im Arbeitsbereich.

§ 5 KI-Nutzung, Startguthaben, Preispläne und Preise

  1. KI-Funktionen (insbesondere Chat mit Maira, Läufe der Agenten, inhaltliche Prüfungen) verursachen Kosten bei den Modellanbietern und für Rechenleistung. Wie die KI-Nutzung bereitgestellt und abgerechnet wird, hängt von der Art des Arbeitsbereichs ab.
  2. Team-Arbeitsbereiche (Budget): In Team-Arbeitsbereichen wird die KI-Nutzung über ein Budget je Arbeitsbereich abgerechnet. Das Budget ist der Betrag, der für KI-Nutzung tatsächlich ausgegeben werden kann. Zusätzlich gilt je Nutzer und Arbeitsbereich ein monatliches Ausgabenlimit (derzeit 50 USD), das sich jeden Monat zurücksetzt; es begrenzt die Ausgaben eines Nutzers, erhöht aber nicht das Budget.
  3. Persönliche Arbeitsbereiche (Preispläne): In persönlichen Arbeitsbereichen gibt es kein flexibles Budget. Nach Verbrauch des Startguthabens (Absatz 4) wird die KI-Nutzung über feste Preispläne mit einem enthaltenen Nutzungskontingent im Abonnement angeboten („Preisplan“). Inhalt, Kontingent, Preis, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung eines Preisplans werden vor der Buchung angezeigt; der Preisplan kommt erst zustande, wenn der Nutzer ihn ausdrücklich bucht. Ist das Kontingent eines Abrechnungszeitraums verbraucht, werden neue KI-Aktionen bis zum Beginn des nächsten Zeitraums oder bis zum Wechsel in einen größeren Preisplan nicht ausgeführt. [PRÜFEN: Preispläne, Kontingentmaß (z. B. Credits), Laufzeit und automatische Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB), Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB), Verfall nicht verbrauchter Kontingente und Zahlungsdienstleister festlegen; bis dahin ist nur das Startguthaben verfügbar.]
  4. Startguthaben: Neu angelegte Arbeitsbereiche erhalten derzeit einmalig ein kostenloses Startguthaben: 50 USD für einen Team-Arbeitsbereich, 20 USD für einen persönlichen Arbeitsbereich. Das Startguthaben ist eine freiwillige, unentgeltliche Leistung von appvanced. Es wird nicht ausgezahlt, ist nicht übertragbar und kann für künftig angelegte Arbeitsbereiche geändert oder eingestellt werden. Bereits gewährtes Startguthaben bleibt davon unberührt. Für die Nutzung des Startguthabens besteht kein Widerrufsrecht, weil der Nutzer dafür nichts zahlt (§ 17). [PRÜFEN: Beträge vor dem Produktivstart bestätigen; Missbrauch durch Anlegen vieler Team-Arbeitsbereiche (keine Begrenzung, F7) bewerten.]
  5. Ist das Budget, das Startguthaben oder das Kontingent aufgebraucht oder das monatliche Limit erreicht, werden neue KI-Aktionen nicht ausgeführt oder in die Warteschlange gestellt, und laufende Läufe können beendet werden. Bereits erzeugte Ergebnisse bleiben erhalten. Die Plattform reserviert für einen Lauf vorab einen Betrag; nicht verbrauchte Reservierungen werden freigegeben.
  6. Preise: Kostenpflichtige Leistungen (Preispläne für persönliche Arbeitsbereiche; Budgets für Team-Arbeitsbereiche, z. B. durch Aufladen oder gesonderte Vereinbarung) erbringen wir erst nach einer Buchung, der der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich zustimmt. Gegenüber Verbrauchern geben wir Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer an. Bis zur Einführung kostenpflichtiger Leistungen stellt appvanced die KI-Nutzung unentgeltlich bereit. [PRÜFEN: Preismodell für Team-Arbeitsbereiche, Währung (intern derzeit USD), Zahlungsdienstleister, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer, Bestell-Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“, § 312j BGB).]
  7. Budgets, Guthaben und Kontingente sind nicht übertragbar und werden nicht verzinst. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Preismodell werden sie nicht ausgezahlt. [PRÜFEN: Erstattung bei Vertragsende, insbesondere gegenüber Verbrauchern.]
  8. Kosten für Expertenhilfe werden nicht über Budget oder Kontingent abgerechnet, sondern direkt zwischen Kunde und Partner (§ 9).

§ 6 Pflichten der Nutzer und des Kunden

  1. Nutzer verwenden die Plattform nur im Rahmen dieser AGB und der geltenden Gesetze.
  2. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er oder seine Mitglieder in die Plattform einbringen (Texte, Dateien, Code, Repositories, Zugangsdaten, Konfigurationen von MCP-Servern), und für das, was er auf Grundlage der Plattform veröffentlicht oder betreibt. Er stellt sicher, dass er die dafür erforderlichen Rechte hat.
  3. Der Kunde bringt personenbezogene Daten Dritter nur ein, wenn er dazu berechtigt ist. Soweit appvanced personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; er ist Bestandteil des Vertrags. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anhang A der Datenschutzerklärung). [PRÜFEN: Auftragsverarbeitungsvertrag entwerfen; Abschlussweg festlegen (z. B. Annahme beim Anlegen eines Team-Arbeitsbereichs); Verfahren zur Information über neue Unterauftragsverarbeiter und Widerspruchsrecht (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).]
  4. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung (§ 8). Er ist für Tests, Freigabe, Veröffentlichung (z. B. in App-Stores) und Betrieb seiner App verantwortlich, einschließlich der Einhaltung der Richtlinien von App-Stores und der für seine App geltenden Gesetze (z. B. Datenschutz, Barrierefreiheit, Verbraucherschutz, Impressumspflicht).
  5. Verbindet der Kunde eigene Konten oder Dienste (z. B. sein GitHub-Konto über die GitHub-App, externe MCP-Server, App-Store-Konten), ist er für diese Konten und die Einhaltung der Bedingungen der jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.
  6. Unternehmer sichern ihre Daten in angemessenem Umfang selbst, insbesondere indem sie ein Kunden-Repository verbinden (§ 10 Abs. 4). Verbrauchern empfehlen wir dies ebenfalls. [PRÜFEN: Datensicherungspflicht des Kunden vs. Sicherungszusage von appvanced; Datenbanksicherung und Wiederherstellungsverfahren sind laut interner Dokumentation noch nicht vollständig umgesetzt.]

§ 7 Verbotene Nutzung

Untersagt ist insbesondere:

  1. die Erstellung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, insbesondere solcher, die Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verletzen, strafbar sind, Gewalt verherrlichen, zu Hass aufstacheln oder Kinder gefährden;
  2. die Entwicklung von Schadsoftware, Phishing-Seiten, Spam-Werkzeugen, Werkzeugen zur unbefugten Überwachung oder zum Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen;
  3. die Nutzung der Rechenumgebung der Plattform für zweckfremde Zwecke, insbesondere Kryptomining, Netzwerkscans, Angriffe auf Dritte, das Betreiben von Proxys oder Relays oder das Abziehen großer Datenmengen;
  4. Versuche, Sicherheits-, Inhalts- oder Kostenschranken der Plattform zu umgehen, insbesondere durch Prompt-Injection oder „Jailbreaks“ gegenüber den KI-Funktionen, durch Manipulation von Repository-Inhalten, die an die Agenten gehen, oder durch das Umgehen von Budgets und Limits;
  5. unbefugte Zugriffe auf Daten anderer Kunden oder auf interne Systeme der Plattform sowie Last- oder Penetrationstests ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform;
  6. die Nutzung der KI-Ergebnisse, um mit den Modellanbietern konkurrierende Sprachmodelle zu trainieren, soweit die Bedingungen des jeweiligen Modellanbieters dies untersagen; [PRÜFEN: Weitergabepflichten aus den Nutzungsrichtlinien der Modellanbieter (Acceptable Use Policies) abgleichen und ggf. als Anlage aufnehmen.]
  7. die Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb des vorgesehenen Einladungsverfahrens, automatisierte Massenregistrierungen und der Handel mit Einladungscodes;
  8. Verwendungen, die nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verboten sind, sowie der Einsatz für Hochrisiko-Zwecke ohne die dafür erforderlichen eigenen Maßnahmen des Kunden. [PRÜFEN: Einordnung der Plattform und der Kundennutzung nach der KI-Verordnung, insbesondere Transparenzpflichten.]

appvanced setzt automatisierte Schutzmaßnahmen ein, z. B. eine inhaltliche Prüfung von Eingaben beim Start von Läufen und beim Einlesen von Repository-Inhalten, Limits für Rechenleistung und Netzwerkverkehr sowie die Erkennung von Missbrauchsmustern. Bei Verstößen oder begründetem Verdacht können wir Läufe abbrechen, Funktionen oder Inhalte sperren und das Konto oder den Arbeitsbereich vorübergehend oder dauerhaft sperren (§ 14). Wir berücksichtigen dabei die berechtigten Interessen des Kunden und informieren ihn, soweit dies die Aufklärung nicht gefährdet.

§ 8 Hinweise zu KI-Funktionen

  1. Die Ergebnisse der KI-Funktionen (Antworten von Maira, Konzepte, Pläne, Code, Tests, Bewertungen, Fallbeschreibungen) werden automatisiert von Sprachmodellen erzeugt. Sie können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder unsicher sein, Sicherheitslücken enthalten oder Rechte Dritter verletzen, etwa wenn ein Modell bekannten Code wiedergibt.
  2. appvanced schuldet die Bereitstellung der KI-Funktionen, nicht einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis (z. B. eine lauffähige oder fehlerfreie App oder die Freigabe in einem App-Store). Automatisierte Prüfschritte der Plattform (z. B. Tests, Reviews durch weitere Agenten, Build-Gates) verringern Fehler, ersetzen aber keine Prüfung durch den Kunden. Die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern (§ 13 Abs. 2) bleiben unberührt.
  3. Der Kunde bleibt für die Verwendung der Ergebnisse verantwortlich. Er prüft sie vor einer produktiven Nutzung, insbesondere auf Richtigkeit, Sicherheit, Lizenzkonformität und Rechtmäßigkeit.
  4. KI-Antworten sind keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.
  5. Agenten handeln im Rahmen der Rechte, die der Kunde der Plattform einräumt (z. B. Schreibzugriff auf Arbeitszweige des Repositorys, Aufruf freigegebener MCP-Server). Für Entscheidungen, die die Plattform dem Kunden zur Freigabe vorlegt (z. B. Pläne, Vorschläge, Zusammenführungen), ist die Entscheidung des Kunden maßgeblich.
  6. Die Plattform kennzeichnet KI-generierte Inhalte innerhalb der Plattform als solche. Ob der Kunde Inhalte seiner App gegenüber Dritten als KI-generiert kennzeichnen muss, prüft er selbst. [PRÜFEN: Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung.]
  7. Datennutzung durch Modellanbieter: Um KI-Funktionen auszuführen, übermitteln wir die jeweils benötigten Inhalte (z. B. Chatnachrichten, Projektinhalte, Quellcode) an Modellanbieter. Wir können nicht ausschließen, dass Modellanbieter diese Inhalte zum Training ihrer Modelle oder für weitere eigene Zwecke nutzen. Ob und wie lange ein Modellanbieter Inhalte speichert, ob er sie zum Training oder für weitere Zwecke verwendet und wann er sie löscht, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Welche Anbieter wir einsetzen, ergibt sich aus der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anhang A der Datenschutzerklärung). Wer die Übermittlung an Anbieter außerhalb der EU vermeiden will, kann je Projekt EU-only aktivieren (§ 2 Abs. 2); auch dann gelten für die Datennutzung die Bedingungen des eingesetzten EU-Anbieters. Der Kunde sollte keine Inhalte einbringen, deren Nutzung durch Modellanbieter er nicht hinnehmen kann. [PRÜFEN: Bedingungen je Modellanbieter zu Training, Aufbewahrung und Löschung erheben und in der Liste der Unterauftragsverarbeiter verlinken; Vereinbarkeit mit Art. 28 DSGVO für personenbezogene Daten in Kundeninhalten prüfen (Auftragsverarbeiter dürfen Daten nicht für eigene Zwecke nutzen).]
  8. Kein Training durch appvanced: appvanced trainiert keine KI-Modelle mit Inhalten der Kunden. Die Auswertung von Protokollen zur Fehleranalyse und zur Verbesserung der Agenten (Datenschutzerklärung Abschnitt 3.12) ist kein Training von Modellen.

§ 9 Expertenhilfe durch Partnerorganisationen

  1. In Team-Arbeitsbereichen kann der Kunde über die Plattform Expertenhilfe anfragen, etwa wenn ein Agent eine Frage nicht selbst klären kann. Expertenhilfe wird von Partnerorganisationen erbracht, die appvanced nach einer Prüfung im Expertenverzeichnis zulässt. appvanced kann selbst als Partnerorganisation auftreten.
  2. Die Plattform bereitet die Anfrage auf, schlägt passende Partner vor und ermöglicht eine offene Ausschreibung, auf die Partner Angebote abgeben können. Der Kunde wählt den Partner selbst.
  3. Vertragsverhältnis: Der Vertrag über die Expertenhilfe kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Partnerorganisation zustande. appvanced ist nicht Vertragspartei, erbringt die Expertenhilfe nicht selbst (außer wenn appvanced selbst als Partner gewählt wird) und schuldet weder ihren Erfolg noch ihre Qualität. Leistungsinhalt, Vergütung, Abrechnung, Haftung und – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vereinbaren Kunde und Partner direkt. [PRÜFEN: Abgrenzung zur Vermittlerrolle (Plattformhaftung, Informationspflichten nach P2B-Verordnung und DSA, Preisangaben und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, falls ein Team-Arbeitsbereich von einer Privatperson genutzt wird); ob appvanced eine Vermittlungsprovision nimmt.]
  4. Expertenhilfe ist kostenpflichtig. Die Plattform zeigt vor der Beauftragung den vom Partner angegebenen Preis an; der Kunde stimmt ihm ausdrücklich zu. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Partner. KI-Kosten, die Experten bei ihrer Arbeit im Projekt verursachen, trägt die Organisation des Partners.
  5. Datenfreigabe: Nur Administratoren oder Inhaber des Kunden können Expertenhilfe anfragen. Sie entscheiden in zwei Stufen, welche Daten freigegeben werden: Mit der Anfrage wird eine von der Plattform erstellte Fallbeschreibung an passende zugelassene Partner übermittelt; optional werden Name und E-Mail-Adresse der anfragenden Person an den gewählten Partner weitergegeben. Erst bei der Beauftragung lädt der Kunde eine Person des Partners als Experte in das Projekt ein und gewährt ihr damit Zugriff auf das Projekt. Der Kunde kann den Zugriff jederzeit widerrufen. Chats des Kunden mit Maira bleiben privat und werden nicht an Partner weitergegeben.
  6. Bewertungen von Partnern durch Kunden müssen wahrheitsgemäß und sachlich sein.
  7. appvanced kann Partnerorganisationen sperren, aus dem Verzeichnis nehmen oder dauerhaft ausschließen; ein Partner kann sich selbst aus dem Verzeichnis nehmen. Damit enden die Expertenzugriffe dieses Partners sofort; offene Fälle gehen an den Kunden zurück.
  8. In persönlichen Arbeitsbereichen ist Expertenhilfe nicht verfügbar. Schlägt ein Agent dort Expertenhilfe vor, wird die Option angezeigt, aber deaktiviert; der Nutzer entscheidet die Frage selbst.

§ 10 Rechte an Inhalten und Ergebnissen; Zugang zum Code

  1. Inhalte des Kunden: Alle Rechte an den Inhalten, die der Kunde einbringt, verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt appvanced die einfachen, auf die Vertragslaufzeit beschränkten Rechte ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und an die eingesetzten Modellanbieter und Dienste zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Für die Datennutzung durch Modellanbieter gilt § 8 Abs. 7.
  2. Ergebnisse: Soweit an den von der Plattform für den Kunden erzeugten Ergebnissen (insbesondere Code, Konzepte, Pläne, Dokumentation) Rechte bei appvanced entstehen, räumt appvanced dem Kunden daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht besteht über das Vertragsende hinaus fort. An rein KI-generierten Inhalten entsteht nach deutschem Recht regelmäßig kein Urheberrecht; appvanced gewährleistet insoweit keine Rechte. [PRÜFEN: einfaches vs. ausschließliches Nutzungsrecht.]
  3. Komponenten, Vorlagen und Bibliotheken: Ergebnisse können Komponenten und Vorlagen der Plattform sowie Bibliotheken von appvanced (z. B. die appvanced KMP Suite) oder Dritter (Open Source) enthalten. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. [PRÜFEN: Lizenzbedingungen der eigenen Komponenten, Vorlagen und der KMP Suite für Kunden-Apps festlegen, insbesondere für die Nutzung nach Vertragsende.]
  4. Code im Studio-Repository und im Kunden-Repository: a) Jedes Projekt hat ein privates Studio-Repository in einer von appvanced verwalteten GitHub-Organisation. Darin arbeiten die Agenten. Das Studio-Repository wird von appvanced geführt; der Kunde hat darauf keinen direkten Zugriff. Die Rechte am darin liegenden Code richten sich nach den Absätzen 1 bis 3.
    b) Der Kunde erhält seinen Code, indem er ein eigenes Kunden-Repository verbindet. Dazu installiert er die GitHub-App des Studios in seinem GitHub-Konto oder seiner GitHub-Organisation und verbindet ein Repository und einen Basis-Branch mit dem Projekt. Änderungen im Basis-Branch des Kunden-Repositorys werden in das Studio übernommen. Änderungen aus dem Studio überträgt die Plattform als einen fortlaufend aktualisierten Pull Request in das Kunden-Repository; über dessen Zusammenführung entscheidet der Kunde. In den Projekteinstellungen wählt der Kunde, welcher Stand übertragen wird („Sync-Stand“: veröffentlichter Stand oder Vorschau-Stand).
    c) Das Kunden-Repository bleibt im Eigentum und unter der Kontrolle des Kunden. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit beenden, indem er die GitHub-App deinstalliert. Code im Kunden-Repository bleibt von einer Löschung des Projekts, des Arbeitsbereichs oder des Kontos unberührt.
    d) Einen weitergehenden Anspruch auf Herausgabe des Studio-Repositorys oder auf einen gesonderten Export hat der Kunde nicht; § 13 Abs. 4 (Verbraucher) bleibt unberührt. Wir empfehlen, ein Kunden-Repository frühzeitig zu verbinden.
    [PRÜFEN: (1) Die Verbindung ist im Code für den Import-Weg belegt (RepoSettingsService.connectExisting, POST /v1/projects/{id}/repo:connect-existing, Sync über RepoSyncExecutor; Rolling-PR auf ai-studio/rolling). Ob ein im Studio neu angelegtes Projekt nachträglich verbunden werden kann, vor dem Produktivstart bestätigen. (2) Die Voreinstellung „Veröffentlichter Stand“ überträgt derzeit nichts, bis das Release-Modell verfügbar ist (AIS-1480); bis dahin erhält der Kunde Code nur mit „Vorschau-Stand“. Voreinstellung ändern oder Hinweis in der Oberfläche und im Text belassen. (3) Voraussetzung ist ein GitHub-Konto des Kunden; Weg für Kunden ohne GitHub-Konto klären.]
  5. Plattform: Alle Rechte an der Plattform selbst (Software, Modellkonfiguration, Prompts, Agenten, Benutzeroberfläche, Marken) verbleiben bei appvanced bzw. deren Lizenzgebern.
  6. Feedback: Vorschläge und Rückmeldungen zur Plattform darf appvanced unentgeltlich verwenden.
  7. Aggregierte Daten: appvanced darf anonymisierte, nicht auf den Kunden rückführbare Nutzungs- und Betriebsdaten (z. B. Kosten, Laufzeiten, Fehlerraten) zur Verbesserung und Abrechnung der Plattform verwenden.

§ 11 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. appvanced bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet gegenüber Unternehmern jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht gesondert vereinbart. [PRÜFEN: Verfügbarkeitszusage (SLA) für zahlende Kunden; gegenüber Verbrauchern gilt die vertragsgemäße Bereitstellung nach §§ 327e ff. BGB.]
  2. Die Plattform hängt von Drittanbietern ab (insbesondere Cloud-Infrastruktur, Modellanbieter, Authentifizierungsdienst, GitHub, Vorschau-Dienst). Störungen bei diesen Anbietern können Funktionen einschränken. Einzelne Modelle können entfallen oder durch gleichwertige ersetzt werden; die Plattform kann bei Ausfall eines Anbieters auf ein Ausweichmodell umschalten (nicht im EU-only-Modus).
  3. Wartungsarbeiten führen wir möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Laufende Läufe können durch Wartung oder Neustarts unterbrochen werden; die Plattform setzt Läufe, wo möglich, fort.
  4. Die Plattform begrenzt die Nutzung technisch, u. a. auf eine Höchstzahl parallel laufender Läufe pro Nutzer, eine Höchstlaufzeit pro Lauf und Netzwerk- und Rechenlimits in der Ausführungsumgebung.
  5. Support erfolgt per E-Mail an [Support-E-Mail, derzeit kontakt@appvanced.de]. Für Support kann appvanced – nach vorheriger Freigabe durch den Kunden im Einzelfall – zeitlich begrenzt auf ein Projekt zugreifen; der Zugriff wird protokolliert und ist für den Kunden einsehbar. [PRÜFEN: eigene Support-Adresse; Support-Zugriff ist beschlossen (Admin-Bereich, PO-Entscheidung F9 zu AIS-1931), aber noch nicht gebaut; Reaktionszeiten.]

§ 12 Haftung

  1. appvanced haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Nur gegenüber Unternehmern: a) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf [Betrag] und je Vertragsjahr insgesamt auf [Betrag bzw. die im Vertragsjahr gezahlte Vergütung] begrenzt. [PRÜFEN: Haftungshöchstbeträge und ihre Wirksamkeit in AGB; bei unentgeltlicher Nutzung Haftungsmaßstab nach §§ 521, 599 BGB analog.]
    b) Für den Verlust von Daten haftet appvanced nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 6) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
    c) Der Kunde stellt appvanced von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Mitglieder oder auf vom Kunden eingebrachten Inhalten beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
  5. Gegenüber Verbrauchern gelten nur die Absätze 1 bis 3; Haftungshöchstbeträge, die Begrenzung bei Datenverlust und die Freistellung gelten nicht. Ein Mitverschulden des Verbrauchers (§ 254 BGB), etwa bei fehlender Sicherung, bleibt zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Mängelrechte für digitale Produkte (§ 13 Abs. 2) bleiben unberührt.
  6. appvanced haftet nicht für Leistungen von Partnerorganisationen (§ 9), für Inhalte und Dienste, die der Kunde selbst anbindet (z. B. MCP-Server, eigene Konten), und – vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 sowie § 13 Abs. 2 – nicht für die Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit von KI-Ergebnissen (§ 8).
  7. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von appvanced.

§ 13 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

  1. Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten nur für Nutzer, die Verbraucher sind. Sie gehen abweichenden Bestimmungen dieser AGB vor.
  2. Mängelrechte: Für Mängel der Plattform als digitales Produkt gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 327d ff. BGB), einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen (§ 327f BGB). Diese Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Dass KI-Ergebnisse fehlerhaft sein können (§ 8), ist Teil der vereinbarten Beschaffenheit, soweit wir darauf vor Vertragsschluss gesondert und ausdrücklich hingewiesen haben und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat (§ 327h BGB). [PRÜFEN: Die §§ 327 ff. BGB gelten nur, wenn der Verbraucher einen Preis zahlt oder personenbezogene Daten bereitstellt, die nicht nur zur Leistungserbringung verarbeitet werden (§ 327 Abs. 3 BGB) – Anwendbarkeit bei derzeit unentgeltlicher Nutzung prüfen; gesonderte Bestätigung nach § 327h BGB im Registrierungsablauf vorsehen.]
  3. Änderungen der Plattform: Wir ändern die Plattform über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus nur aus einem triftigen Grund (z. B. Anpassung an neue Technik oder Rechtslage, Sicherheit, Wegfall eines Modells oder Drittanbieters, Weiterentwicklung der Funktionen), ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher und mit klarer und verständlicher Information. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang zur Plattform oder ihre Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informieren wir den Verbraucher rechtzeitig vorher auf einem dauerhaften Datenträger; er kann den Vertrag dann innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden (§ 327r BGB).
  4. Inhalte nach Vertragsende: Verbraucher können nach Vertragsende verlangen, dass wir ihnen die Inhalte, die sie bei der Nutzung der Plattform bereitgestellt oder erstellt haben und die keine personenbezogenen Daten sind, unentgeltlich, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format bereitstellen (§ 327p Abs. 3 BGB). Für Code erfolgt dies über ein verbundenes Kunden-Repository (§ 10 Abs. 4); ausgenommen sind die gesetzlichen Ausnahmen (§ 327p Abs. 3 Satz 2 BGB). [PRÜFEN: Weg für Verbraucher ohne GitHub-Konto und für Inhalte außerhalb des Codes (Chats, Konzepte, Pläne); Verhältnis zur 14-tägigen Karenz und zur Löschfrist (§ 14 Abs. 4).]
  5. Preispläne und Preise: Kostenpflichtige Leistungen bieten wir Verbrauchern nur als Preispläne (§ 5 Abs. 3) zu Gesamtpreisen einschließlich Umsatzsteuer an. Ein Preisplan beginnt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies vor Vertragsschluss ausdrücklich verlangt und die Hinweise zum Widerrufsrecht bestätigt hat (§ 17 Abs. 3). Eine Bestimmung, nach der eine Leistung als bereits vollständig erbracht gilt, enthalten diese AGB nicht; sie wäre gegenüber Verbrauchern unwirksam (§ 312m BGB).
  6. Freistellung: § 12 Abs. 4 c gilt nicht für Verbraucher.

§ 14 Laufzeit, Kündigung, Sperrung, Löschung

  1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit ohne Frist durch Löschung seines Kontos in den Einstellungen kündigen. appvanced kann mit einer Frist von [vier Wochen] kündigen. Kostenpflichtige Verträge können abweichende Laufzeiten haben; für Verbraucher gelten dabei die gesetzlichen Grenzen (§ 309 Nr. 9 BGB) und die Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB). [PRÜFEN: Kündigungsfrist appvanced; Laufzeiten bezahlter Pläne.]
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für appvanced insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 7 vor.
  3. Sperrung: Bei Verstößen gegen diese AGB oder begründetem Verdacht darauf, zur Abwehr von Gefahren für die Plattform oder Dritte sowie auf behördliche Anordnung kann appvanced Konten, Arbeitsbereiche, Projekte oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren und laufende Läufe abbrechen.
  4. Ablauf der Kontolöschung: a) Mit dem Löschauftrag wird das Konto sofort gesperrt; eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
    b) Innerhalb einer Karenzzeit von 14 Tagen kann das Konto auf Anfrage an den Support wiederhergestellt werden.
    c) Nach Ablauf der Karenzzeit wird das Konto gelöscht. Mit dem Konto werden der persönliche Arbeitsbereich und seine Projekte gelöscht, einschließlich der zugehörigen Studio-Repositories, Backends und Vorschauen. Die Löschung der Daten ist spätestens [90] Tage nach dem Löschauftrag abgeschlossen; Sicherungskopien werden innerhalb weiterer [7] Tage überschrieben. [PRÜFEN: Zusammenspiel 14-Tage-Karenz (AIS-1968 F11) und 90-Tage-Datenhaltung nach Zugriffsende (AIS-1760) bestätigen.]
    d) Vor der Löschung zeigt die Plattform alle Team-Arbeitsbereiche, in denen der Nutzer Inhaber ist. Team-Arbeitsbereiche, in denen der Nutzer der einzige Inhaber ist, werden mit dem Konto gelöscht – auch wenn sie weitere Mitglieder haben; diese verlieren ihren Zugriff. Team-Arbeitsbereiche mit einem weiteren Inhaber bleiben bestehen; nur die Mitgliedschaft des Nutzers endet. Wer einen Team-Arbeitsbereich erhalten will, sollte vor der Löschung einen weiteren Inhaber einladen. [PRÜFEN: Die Löschung eines Team-Arbeitsbereichs mit weiteren Mitgliedern berührt Interessen Dritter und ggf. eines Unternehmenskunden – Benachrichtigung der Mitglieder, Frist und Vertretungsbefugnis rechtlich prüfen.]
    e) Daten, die wir aus gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen oder die zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nötig sind (z. B. Abrechnungsdaten, Nachweise über angenommene Bedingungen), werden gesperrt und nach Fristablauf gelöscht; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. [PRÜFEN: Endgültige Löschung von Organisationen und Nutzern (AIS-1760) ist technisch noch nicht umgesetzt.]
  5. Code in Kunden-Repositories bleibt von der Löschung unberührt. Code in Studio-Repositories wird mit dem Projekt gelöscht. Wer seinen Code behalten will, verbindet vorher ein Kunden-Repository und überträgt den gewünschten Stand (§ 10 Abs. 4). [PRÜFEN: Hinweis vor Löschung, dass ein nicht übertragener Stand verloren geht.]
  6. Die Synchronisation mit dem Kunden-Repository endet mit dem Vertrag bzw. mit der Löschung des Projekts.
  7. Beendigung eines Team-Arbeitsbereichs (auf Antrag über den Support oder bei Vertragsende): Der Zugriff aller Mitglieder endet sofort. Die Daten bleiben [90] Tage gespeichert; in dieser Zeit kann der Arbeitsbereich reaktiviert werden. Danach werden sie gelöscht. Eine Selbstbedienungsfunktion folgt. [PRÜFEN: Entscheidungen zu AIS-1760 (16.10.2026), Umsetzung ausstehend.]

§ 15 Änderungen dieser AGB

  1. appvanced kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, der Leistungen der Plattform oder bei Einführung eines Preismodells.
  2. Änderungen werden nur mit aktiver Zustimmung des Nutzers wirksam. Eine Zustimmung durch Schweigen oder durch bloße Weiternutzung gibt es nicht. Wir teilen die geänderte Fassung mindestens [sechs Wochen] vor dem vorgesehenen Inkrafttreten per E-Mail oder in der Plattform mit und heben die Änderungen hervor; die Plattform bittet bei der nächsten Anmeldung um Zustimmung.
  3. Bis zur Zustimmung gilt für den Nutzer die bisherige Fassung. Stimmt der Nutzer nicht zu, können beide Seiten den Vertrag ordentlich kündigen (§ 14 Abs. 1).
  4. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Preise bedürfen stets einer gesonderten ausdrücklichen Zustimmung. § 13 Abs. 3 (Änderungen der Plattform gegenüber Verbrauchern) bleibt unberührt.
    [PRÜFEN: Ob die Plattform die Nutzung bis zur Zustimmung einschränken darf; technische Umsetzung der erneuten Zustimmung bei Versionswechsel (Speicherung der angenommenen Fassung besteht nach F10).]

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Neuss. [PRÜFEN: zuständiges Gericht am Sitz.]
  3. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Widersprüchen geht gegenüber Unternehmern die deutsche Fassung vor. [PRÜFEN: Vorrang der deutschen Fassung gegenüber englischsprachigen Verbrauchern.]
  4. Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [PRÜFEN: Hinweispflicht nach § 36 VSBG abhängig von der Zahl der Beschäftigten; das Impressum von appvanced.de verweist zusätzlich auf die OS-Plattform der EU-Kommission, die seit dem 20.07.2025 eingestellt ist – Hinweis dort entfernen und hier nicht übernehmen.]
  5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 17 Widerrufsrecht

  1. Wer ein Widerrufsrecht hat: Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Verträgen, die sie online mit uns schließen (insbesondere Preispläne für persönliche Arbeitsbereiche), ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu; das gilt insbesondere für Verträge über Team-Arbeitsbereiche, die Unternehmen abschließen. [PRÜFEN: Team-Arbeitsbereiche können auch von Privatpersonen angelegt werden (keine Begrenzung, F7). Vor kostenpflichtigen Team-Leistungen die Unternehmereigenschaft bestätigen lassen; sonst gilt auch dort das Widerrufsrecht.]
  2. Startguthaben: Das kostenlose Startguthaben (§ 5 Abs. 4; persönlich 20 USD, Team 50 USD) ist unentgeltlich. Für den unentgeltlichen Nutzungsvertrag besteht kein Widerrufsrecht; der Nutzer kann ihn jederzeit durch Löschung des Kontos beenden (§ 14 Abs. 1). [PRÜFEN: „Bezahlen mit Daten“ (§ 312 Abs. 1a BGB) ausschließen – nur zutreffend, wenn personenbezogene Daten ausschließlich zur Leistungserbringung verarbeitet werden.]
  3. Sofortiger Leistungsbeginn bei Preisplänen: Das Studio ist eine digitale Dienstleistung. Bucht ein Verbraucher einen Preisplan, kann er die Leistungen sofort nutzen, wenn er vor Vertragsschluss aktiv bestätigt,
    a) dass er ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
    b) dass er zur Kenntnis nimmt, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die Leistung vollständig erbracht haben (§ 356 Abs. 4 BGB), und dass er bei einem Widerruf vor diesem Zeitpunkt Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen schuldet (§ 357a Abs. 2 BGB).
    Beide Bestätigungen erfolgen durch gesonderte, nicht vorausgewählte Kästchen. Ohne diese Bestätigungen beginnt der Preisplan erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. [PRÜFEN: Gestaltung im Buchungsablauf.]
  4. Bestätigung: Nach Vertragsschluss senden wir dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail), die den Vertragsinhalt, diese Widerrufsbelehrung und – falls erteilt – seine Bestätigungen nach Absatz 3 enthält (§ 312f BGB).
  5. Berechnung des Wertersatzes: Widerruft der Verbraucher einen Preisplan, nachdem er den sofortigen Beginn verlangt hat, berechnet sich der Wertersatz anteilig am vereinbarten Preis des laufenden Abrechnungszeitraums, und zwar
    a) nach dem Anteil des verbrauchten Kontingents am Kontingent des Abrechnungszeitraums oder
    b) nach dem Anteil der verstrichenen Zeit am Abrechnungszeitraum,
    je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beispiel: Preisplan 30 EUR/Monat, nach 5 Tagen sind 40 % des Kontingents verbraucht – Wertersatz 12 EUR (40 %), da der Zeitanteil (5 von 30 Tagen, 5 EUR) niedriger ist. Wir erstatten den Rest des gezahlten Preises. [PRÜFEN: Zulässigkeit der Regel „was höher ist“ (§ 357a Abs. 2 BGB: Anteil der erbrachten Leistung am Gesamtumfang; bei unverhältnismäßig hohem Gesamtpreis Marktwert). Beispielbeträge sind Platzhalter.]
  6. Erlöschen bei verbrauchtem Kontingent: Hat der Verbraucher das Kontingent des Abrechnungszeitraums vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig verbraucht, ist die für diesen Zeitraum geschuldete Leistung vollständig erbracht; das Widerrufsrecht erlischt dann unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 (§ 356 Abs. 4 BGB). [PRÜFEN: Ob bei einem Abonnement mit wiederkehrenden Zeiträumen die Leistung mit dem Verbrauch des Kontingents eines Zeitraums „vollständig erbracht“ ist, oder ob auf die gesamte Vertragslaufzeit abzustellen ist; bis zur Klärung als Risiko behandeln.]
  7. Weitere besondere Hinweise stehen am Ende der Widerrufsbelehrung.

[PRÜFEN: Belehrung beim Start der Preispläne verbindlich einbinden; Muster nach Anlage 1 und 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB in der bei Veröffentlichung geltenden Fassung abgleichen; Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) nach Richtlinie (EU) 2023/2673 in der Oberfläche umsetzen.]

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (appvanced Jan Kronenberg, Am Fuchsberg 2b, 41468 Neuss, Deutschland, Telefon: +49 170 955 3 669, E-Mail: kontakt@appvanced.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An appvanced Jan Kronenberg, Am Fuchsberg 2b, 41468 Neuss, Deutschland, E-Mail: kontakt@appvanced.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.